Selbstbestimmungsgesetz im Fokus: Union drängt wegen Rechtsextremistin Liebich auf Reform ?v

Der Fall Liebich verursacht Wirbel. Die Rechtsextremistin wurde als Sven zu einer Haftstrafe verurteilt. Nach Änderung ihres Geschlechtseintrags soll sie ins Frauengefängnis.

Berlin – Vor rund zwei Jahren ist die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich unter anderem wegen Volksverhetzung, Beleidigung und übler Nachrede zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Damals allerdings noch unter anderem Namen. Nachdem die damalige Ampel-Koalition das neue Selbstbestimmungsgesetz ins Leben gerufen hatte, ließ sich Liebich – damals noch mit dem Namen Sven – ihren Geschlechtseintrag ändern. Das Resultat: Statt in den Männerknast muss die Rechtsextremistin ihre Haft wohl im Frauengefängnis antreten.Nach Fall Liebich – Dobrindt will Selbstbestimmungsgesetz gegen Missbrauch sichern
Unter der neuen Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD schlägt der Fall nun erneut hohe Wellen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte gegenüber dem Stern jetzt, dass er das Gesetz gegen Missbrauch absichern wolle. Liebich sei „ein Beispiel für den sehr simplen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes“, so der CSU-Politiker. Es brauche eine Debatte darüber, „wie wieder klare Regeln gegen den Missbrauch des Geschlechterwechsels verankert werden können.“

Unterstützung erhält Dobrindt von seiner CDU-Kollegin und Bundesfamilienministerin Karin Prien. Gegenüber der Bild erklärte sie ebenfalls: „Der Fall Liebich macht deutlich, dass das Selbstbestimmungsgesetz in seiner jetzigen Ausgestaltung Schwächen enthält, die gezielten Missbrauch begünstigen können.“ Sie hob jedoch hervor, dass trotz möglicher Anpassungen eine selbstbestimmte geschlechtliche Selbstbestimmung „richtig und wichtig“ sei.

Der Fall Liebich – Von schwulen- und transfeindlichen Äußerungen zur Geschlechtsanpassung
Liebichs Schritt zur formalen Anpassung ihres Geschlechts wird kritisch betrachtet. Teile der queeren Szene werfen ihr vor, sich mit der Aktion einen Vorteil bei der angeordneten Haft verschaffen zu wollen, oder sich durch diesen Schritt über den Rechtsstaat lustig zu machen. Auf der Seite queer.de wird sogar argumentiert, dass man Liebich nicht mit weiblichen Pronomen ansprechen soll. „Diesem cis Mann geht es einzig um Provokation und darum, die LGBTI-Community und die Demokratie in Deutschland verächtlich zu machen“, heißt es in einem Beitrag.

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