Das Bundesverwaltungsgericht soll jetzt über die Verdachtsfall-Einstufung der AfD entscheiden. Die Partei steht bereits unter Beobachtung.
Berlin/Karlsruhe – Im Streit über die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall hat die AfD Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. „Da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht abgeholfen hat, ist nun der Weg der Verfassungsbeschwerde zu beschreiten“, erklärten am Donnerstag die Parteichefs Tino Chrupalla und Alice Weidel. Das Leipziger Gericht hatte zuvor Beschwerden der Partei abgewiesen.
Die AfD werde alle in einem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mittel ausnutzen, um sich und die Mitglieder „vor diesen haltlosen staatlichen Beschimpfungen des Verfassungsschutzes zu beschützen“, teilten Weidel und Chrupalla mit.
AfD wehrt sich mit Gang nach Karlsruhe gegen Verdachtsfall-Status
Hintergrund ist ein seit mehr als drei Jahren laufendes Verfahren, das schon durch mehrere Instanzen ging. Im Mai 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden kann. Damit darf die Partei mit bestimmten geheimdienstlichen Mitteln wie etwa V-Leuten vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das Gericht erlaubte keine Revision gegen sein Urteil, woraufhin die AfD Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht gegen diese Nichtzulassung einlegte.
Es handelt sich hierbei nicht um das ebenfalls von der AfD angestrengte Verfahren gegen die im Mai erfolgte – und zunächst für die Zeit einer gerichtlichen Klärung wieder auf Eis gelegte – Höherstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch den Verfassungsschutz.
AfD schon länger unter Verfassungsschutz-Beobachtung
Die AfD steht beim Inlandsgeheimdienst schon länger unter Beobachtung wegen des Verdachts auf verfassungsfeindliche Bestrebungen (Verdachtsfall). Mit der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geht die AfD nun den nächsten Schritt. (nak/dpa/AFP)
